Kernaussage: Europäische Vorhersagemärkte befinden sich in einer regulatorischen Transformationsphase. Mit der MiCA-Verordnung der EU existiert erstmals ein einheitlicher Regelungsrahmen, allerdings verfügt bislang kein etablierter Marktplatz über eine umfassende EU-Lizenzierung. Deutschland, Österreich und die Schweiz handhaben die Regulierung nach eigenen Maßstäben.
Europäische Teilnehmer an Prediction Markets navigieren durch ein zersplittertes Regelwerk. Dieser Überblick dokumentiert die gegenwärtige Lage in den bedeutendsten europäischen Jurisdiktionen — aktuell Mai 2026.
EU-Ebene: MiCA-Verordnung
Die Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) gilt seit Dezember 2024 in vollem Umfang. Sie erfasst Prediction Markets, die auf Krypto-Token basieren:
- Betreiber müssen sich als Crypto-Asset Service Provider (CASP) registrieren lassen
- Kundenschutz, Geldwäschebekämpfung, Know-Your-Customer-Verfahren und Kapitalausstattungsregeln sind verpflichtend
- Die zuständigen nationalen Behörden (BaFin in Deutschland, FMA in Österreich) überwachen die Einhaltung
Gegenwärtig hat noch keine führende Prediction-Market-Plattform eine vollständige MiCA-Genehmigung erhalten. Zahlreiche Genehmigungsverfahren befinden sich jedoch in Frankreich und Deutschland in Bearbeitung.
Deutschland
Die deutsche Regulierungssituation ist besonders vielschichtig, da zwei unterschiedliche Aufsichtsregime relevant sind:
- Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) — sollten Prediction Markets als Glücksspielaktivitäten klassifiziert werden, ist eine deutsche Glücksspiellizenz erforderlich. Kein internationaler Marktplatz für Vorhersagen verfügt über eine solche Genehmigung
- Finanzmarktaufsicht (BaFin) — werden die Märkte als Finanzprodukte betrachtet, gelten die Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und eine BaFin-Zulassung ist notwendig
Für eine umfassende Untersuchung der deutschen Gegebenheiten verweisen wir auf unseren Beitrag Polymarket in Deutschland.
Österreich
Österreich orientiert sich grundsätzlich am EU-Regelwerk. Die österreichische Finanzmarktbehörde (FMA) hat Vorhersagemärkte bislang nicht ausdrücklich normiert. Das österreichische Glücksspielgesetz (GSpG) könnte allerdings Anwendung finden, falls Prediction Markets als Glücksspielformen eingeordnet werden.
Schweiz
Als Nicht-EU-Staat unterliegt die Schweiz nicht der MiCA-Verordnung. Die FINMA (Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde) hat liberale Regelungen für dezentrale Finanzprodukte erlassen, welche Vorhersagemärkte möglicherweise als moderne Finanzdienstleistungen einstufen könnten. Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) von 2019 unterwirft Online-Glücksspiele strenger Kontrolle, sieht aber Erleichterungen für bestimmte Finanzprodukte vor.
Ländervergleich
| Land | Status | Regulierer | Steuerpflicht |
| Deutschland | Grauzone | BaFin / GlüStV | Ja (§ 22/23 EStG) |
| Österreich | Grauzone | FMA / GSpG | Ja (KESt 27,5%) |
| Schweiz | Tendenziell erlaubt | FINMA / ESBK | Kantonal verschieden |
| Frankreich | Eingeschränkt | ANJ / AMF | Ja (flat tax 30%) |
| Niederlande | Grauzone | KSA / AFM | Ja (Box 3) |
Ausblick
Die europäische Aufsichtslandschaft wird sich in den nächsten Jahren weiter präzisieren. Für aktive Marktteilnehmer empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Transaktionen und Erträge sorgfältig erfassen, einen Steuerexperten hinzuziehen und nur auf regulierte und lizenzierte Angebote vertrauen. Weitere Informationen zu Steuerfragen in Deutschland erhalten Sie in unserem Steuer-Ratgeber.